Liebe Kundinnen und Kunden, liebe Geschäftspartner,

die ordnungsgemäße Entsorgung von Materialien ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die nicht nur Fachwissen, sondern auch strenge Regularien und deren Einhaltung erfordert. Leider beobachten wir zunehmend Fälle, in denen Deklarationsanalysen ohne die erforderliche Sachkunde erstellt wurden. Ein Problem, das schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann – sowohl rechtlich als auch finanziell.

 

LAGA PN 98: Nicht nur eine Formalität

Namhafte Prüflabore bieten abfallrechtliche Untersuchungen gemäß LAGA PN 98, EBV, DepV und anderen Verordnungen an. Doch selbst die beste Laboranalyse ist nur so zuverlässig wie die zugrunde liegende Probenahme. Ohne nachweisliche Sachkunde – etwa durch eine LAGA PN 98-Schulung – bleibt die Repräsentativität der Probe fraglich. Die Folge: belastetes Material wird fälschlicherweise als unbelastet deklariert.

Besonders alarmierend: Im Jahr 2024 erhielten wir mehrfach Deklarationsanalysen von Probenahmen, die von Personen ohne Sachkundenachweis durchgeführt wurden. Darunter waren sowohl private Häuslebauer als auch Fachfirmen wie Erdbauer, die ihre Proben in namhaften Laboren analysieren ließen. Für uns bei Erdbaron war dies eine erschreckende Erkenntnis – insbesondere, weil uns rein zufällig auffiel, dass die Probenahme von einem Laien durchgeführt wurde.

Hätte dies niemand bemerkt, hätten wir das Material möglicherweise entsorgt und wären selbst haftbar geworden. Letztlich haben wir das Material abgelehnt, um das Risiko einer ordnungswidrigen Entsorgung auszuschließen.

 

Die Risiken

Ordungswidrige Entsorgung, Durchgriffshaftung und existenzbedrohende Folgen: Diese Kette kann alle Beteiligten treffen – vom Abfallerzeuger über den Transporteur bis hin zum Entsorger. Das Abfallrecht macht hier keine Ausnahme.

 

Schutzmaßnahmen für Entsorgungsbetriebe

Eine Betriebshaftpflichtversicherung greift nur dann, wenn nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde. Es bleibt also vor allem, präventiv vorzugehen:

  • Sachkundenachweise einfordern: Bestehen Sie darauf, dass mit jedem Probenahmeprotokoll auch ein gültiger Sachkundenachweis vorgelegt wird.
  • Doppelte Absicherung durch A/B-Proben: In Bundesländern wie Berlin und Brandenburg wird auch bei weniger als 500 m³ Material mindestens eine zweite Probe gefordert. Diese sog. A/B-Proben decken potenzielle Abweichungen auf und ermöglichen eine gezielte Nachuntersuchung.

 

Unsere Lösung

Unsachgemäße Probenahmen dürfen nicht zur ordnungswidrigen Entsorgung führen – das ist eine Aufgabe aller Marktteilnehmer. Wir bei Erdbaron möchten diese Unsicherheitsfaktoren reduzieren und arbeiten an einer Lösung, die einen zusätzlichen Prüfmechanismus bei Probenahmeprotokollen und Deklarationsanalysen vorsieht.

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten klare Standards zu fördern und die Sicherheit in der Abfallentsorgung zu erhöhen. Denn nur durch eine enge Zusammenarbeit können wir die Entsorgung mineralischer Abfälle nachhaltig und rechtssicher gestalten – zum Schutz von Mensch und Umwelt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Erdbaron-Team